Keine Steuer: Versicherter reguliert Schaden
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Der Bundesfinanzhof entschied, dass wenn ein Versicherter einer KFZ-Versicherung die Kosten für einen Schaden selber zahlt, obwohl die Versicherung zunächst dafür aufkommt und der Versicherte den Betrag zurückzahlt, ist keine Steuer fällig.
In diesem besagten Fall hatte ein Autovermieter mit seiner KFZ-Versicherung per Vertrag vereinbart, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn Sach- und sonstige Vermögensschäden einen Wert von 100 000 Euro überschreiten. Schäden unterhalb dieser Grenze sollten vom Versicherten selber getragen werden. Wenn die Versicherung einen solchen Betrag zunächst reguliert hatte, so musst er diesen zurück zahlen.
Doch laut BFH sind die vom Versicherten übernommenen Schadenszahlungen und Regulierungskosten kein Versicherungsentgelt. Aus diesem Grund unterliegen die Zahlungen nicht der Versicherungssteuer. Wegen einer vereinbarten Klausel ist es unerheblich, dass der Versicherer nach dem Pflichtversicherungsgesetz gegenüber Geschädigten uneingeschränkt haftet. Offen blieb allerdings, ob die geschlossenen Verträge überhaupt wirksam seien.
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